Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,101833
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14 B ER (https://dejure.org/2014,101833)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.11.2014 - L 8 AY 78/14 B ER (https://dejure.org/2014,101833)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. November 2014 - L 8 AY 78/14 B ER (https://dejure.org/2014,101833)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,101833) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14
    Dies gilt seit Erlass der Bescheide vom 25. Juli 2014 bzw. dem Teilanerkenntnis der Antragsgegnerin für die Antragsteller zu 2 und 3, weil diesen Leistungen nach § 3 AsylbLG in gesetzlicher Höhe, also entsprechend der Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Juli 2012 (-1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 -) nach der Regelbedarfsstufe 4 und 5 (seit August 2014), gewährt werden und ihnen keine höheren Leistungen zustehen.

    Es bleibt aber grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen, ob er diesen Bedarf durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen sichert (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2012 - 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11 - juris Rn. 67), also entweder durch pauschale oder - wie im AsylbLG - durch konkret-individuelle Leistungen deckt.

  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R

    Arbeitslosengeld II - Neubemessung der Regelbedarfe ab 1. 1. 2011 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14
    Entgegen der Kritik, diese Leistung sei wegen des gesellschaftlichen Wandels überholt, ist die sozialpolitische Entscheidung des Gesetzgebers, für alleinerziehende Personen im SGB II und im SGB XII einen pauschalen Mehrbedarf vorzusehen, verfassungsrechtlich anzuerkennen (BSG, Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 12/12 R - juris Rn. 32 m.w.N.).

    Die Leistungsgewährung ist im Leistungsrecht nach dem AsylbLG in einem weitaus größerem Maß abhängig vom konkreten Bedarf des Leistungsberechtigten (BSG, Urteil vom 28. März 2013 - B 4 AS 12/12 R - juris Rn. 32 zu den Unterschieden der Leistungssysteme des SGB II und des AsylbLG).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14
    Was die Bemessung des existentiellen Bedarfs betrifft, spielen andere Grundrechte als Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG keine Rolle (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09 - juris Rn. 145, 133).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14
    Aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin andere Leistungen - wie von den Antragstellern vorgetragen den Mehrbedarf für Schwangere entsprechend § 30 Abs. 2 SGB XII - gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG nicht nach dem konkret-individuellen Bedarf der hilfesuchenden Person sondern als pauschale Geldleistung erbringt, folgt ebenfalls kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, insbesondere nicht unter dem Aspekt, dass eine tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - juris Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13/12 21 - juris Rn. 55 m.w.N).
  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 167/11 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Wortlaut des § 21 Abs 3

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14
    Im allgemeinen Grundsicherungsrecht (§ 21 Abs. 3 SGB II; § 30 Abs. 3 SGB XII) berücksichtigt der pauschale Mehrbedarf für Alleinerziehende typisierend den höheren Aufwand der alleinerziehenden Person für die Versorgung und Pflege bzw. Erziehung der Kinder etwa wegen geringerer Beweglichkeit und zusätzlicher Aufwendungen für Kontaktpflege oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter (vgl. zur Vorgängervorschrift § 23 Abs. 2 BSHG BT-Drs. 10/3079, S. 5; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. August 2012 - B 4 AS 167/11 R - juris Rn. 14 ff.).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 171/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe der Regelleistung - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14
    Dies entspricht der im Leistungsrecht nach dem AsylbLG verankerten konkret-individuellen Bedarfsdeckung durch Sachleistungen (s. § 3 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG bzw. § 6 Abs. 1 Satz 2 AsylbLG; vgl. auch BSG, Urteil vom 6. Oktober 2011 - B 14 AS 171/10 R - juris Rn. 23), die abweichend vom allgemeinen Grundsicherungsrecht nach dem SGB II und dem SGB XII gerade im Bereich der sonstigen Leistungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG ganz unterschiedliche Hilfen ermöglicht (vgl. etwa die Fallgruppen bei Hohm, AsylbLG, Loseblattkommentar, Stand: April 2014, § 6 Rn. 22 ff.).
  • BVerwG, 25.09.2013 - 6 C 13.12

    Telekommunikation; Zusammenschaltung von Telefonnetzen; Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14
    Aus dem Umstand, dass die Antragsgegnerin andere Leistungen - wie von den Antragstellern vorgetragen den Mehrbedarf für Schwangere entsprechend § 30 Abs. 2 SGB XII - gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG nicht nach dem konkret-individuellen Bedarf der hilfesuchenden Person sondern als pauschale Geldleistung erbringt, folgt ebenfalls kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG, insbesondere nicht unter dem Aspekt, dass eine tatsächliche Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - juris Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 25. September 2013 - 6 C 13/12 21 - juris Rn. 55 m.w.N).
  • SG Hannover, 04.07.2014 - S 53 AY 75/13

    Anspruch auf Gewährung von höheren Leistungen nach dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.11.2014 - L 8 AY 78/14
    Die Prüfung, ob der von der Antragsgegnerin berücksichtigte Energiekostenanteil nicht dem Grunde, sondern auch der Höhe nach (14,30 EUR bei dem Antragsteller zu 2 und 5, 75 EUR bei der Antragstellerin zu 3) rechtens ist (zur Kürzung der Grundleistungen nach § 3 AsylbLG um den im Regelbedarf enthaltenen Stromanteil vgl. etwa SG Hannover, Urteil vom 4. Juli 2014 - S 53 AY 75/13 - juris Rn. 15 f. und Frerichs in jurisPK-SGB XII, § 3 AsylbLG, Rn. 144 f.), kann ggf. dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben, ohne dass den Antragstellern wesentliche, ohne eine gerichtliche Eilentscheidung nicht anders abwendbare Nachteile drohen (Anordnungsgrund).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht